Heizkostenzuschuss für Winter 2020/21 bis 23. April beantragen

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Das Bild zeigt ein Sparschwein und Kleingeld am Heizkörper.

Ergänzend zum bestehenden Heizkostenzuschuss können Haushalte mit niedrigem Einkommen für 2023 auch einen Wohn- und Energiekostenbonus beantragen. ©shutterstock

Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt Personen, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet.

Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2020.

Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für:

-    Alleinstehende: 950 Euro

-    Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro (Erhöhung je Kind: 240 Euro)


Das Antragsformular ist im Bürgerservice erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden>>.pdf (0.86 MB)

Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021.


Nähere Infos erhalten Sie auf der Website des Landes OÖ >>

11.01.2021