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- Gültigkeit: ein oder max. zwei Jahre- Gebührenzone: Gebiet innerhalb der Stadtmauern von Freistadt (Innenstadt)
Bewohnerparkkarte:
- Kriterien für die Erteilung einer Bewohnerparkkarte:
a) Hauptwohnsitz des Antragstellers muss im Bereich der Gebührenzone sein.b) Der Personen- oder Kombinationskraftwagen muss auf den Antragsteller behördlich zugelassen sein.c) Der Antragsteller muss ein erhebliches persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe seines Wohnsitzes zu parken.
- Kosten:
Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt- für 1 Jahr: € 186,70 (€ 125,60 + € 21,00 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe)- für 2 Jahre: € 352,40 (2 x € 125,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 21,00 Bundesgebühr)
Unternehmerparkkarte:
- Kriterien für die Erteilung einer Unternehmerparkkarten:
a) Betriebsstandort in der Innenstadt b) Der Antragsteller muss ein erhebliches wirtschaftliches Interesse nachweisen. c) Der Antragsteller darf über keinen Miet- oder Privatparkplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebsstandortes verfügen. d) Pro Betrieb kann nur eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt- für 1 Jahr: € 306,70 (€ 245,60 + € 21,00 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe)- für 2 Jahre: € 592,40 (2 x € 245,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 21,00 Bundesgebühr)
Parkkarten können im Stadtamt Freistadt bei Gerhard Hörleinsberger im 1. Stock (Bauabteilung) beantragt werden.