Parkkarten

Bewohnerparkkarten

- Gültigkeit: ein oder max. zwei Jahre
- Gebührenzone: Gebiet innerhalb der Stadtmauern von Freistadt (Innenstadt)

Bewohnerparkkarte:

- Kriterien für die Erteilung einer Bewohnerparkkarte:

a) Hauptwohnsitz des Antragstellers muss im Bereich der Gebührenzone sein.
b) Der Personen- oder Kombinationskraftwagen muss auf den Antragsteller behördlich zugelassen sein.
c) Der Antragsteller muss ein erhebliches persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe seines Wohnsitzes zu parken.

- Kosten:

Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt
- für 1 Jahr: € 180,-- (€ 125,60 + € 14,30 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe)
- für 2 Jahre: € 345,70 (2 x € 125,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 14,30 Bundesgebühr)

 

Unternehmerparkkarte:

- Kriterien für die Erteilung einer Unternehmerparkkarten:

a) Betriebsstandort in der Innenstadt
b) Der Antragsteller muss ein erhebliches wirtschaftliches Interesse nachweisen.
c) Der Antragsteller darf über keinen Miet- oder Privatparkplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebsstandortes verfügen.

d) Pro Betrieb kann nur eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

- Kosten:

Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt
- für 1 Jahr: € 300,-- (€ 245,60 + € 14,30 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe)
- für 2 Jahre: € 585,70 (2 x € 245,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 14,30 Bundesgebühr)

 

Die Gebühren für die Parkkarte sind bei Beantragung in bar zu entrichten.

Parkkarten können im Stadtamt Freistadt bei Ewald Niederberger im 1. Stock (Bauabteilung) beantragt werden.