Landesprüfbericht 2013

Die Direktion Inneres und Kommunales beim Amt der Oö. Landesregierung hat (mit längeren Unterbrechungen) in der Zeit vom 10. Jänner 2013 bis 28. März 2013 durch drei Prüfungsorgane gemäß § 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990) in Verbindung mit § 1 der Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Stadtgemeinde Freistadt, Bezirk Freistadt, vorgenommen.

Zur Prüfung wurden die Jahre 2010 bis 2012 herangezogen. Wenn nötig wurden auch die Gebarungen der Vorjahre sowie die des Jahres 2013 miteinbezogen. Die Zahlen des Jahres 2013 wurden dem Voranschlag entnommen. Der Bericht gibt Aufschluss über die Gebarungsabwicklung der Stadtgemeinde und beinhaltet Feststellungen im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Empfehlungen zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Weiters wurde die Durchführung und finanzielle Abwicklung von einzelnen Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes einer kritischen Betrachtung unterzogen.

 Der Originalbericht steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

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