Kindergartenbus

Richtlinien für den Kindergartentransport

  • Allgemeines

Der Kindergartentransport ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Freistadt. Es besteht kein Rechtsanspruch, aber auch keine Verpflichtung zur Nutzung des Kindergartentransportes. Insbesondere ist aufgrund der Zusage zu einem Kindergartenplatz keine Transportpflicht ableitbar.

  • Gebiet

Der Kindergartentransport der Stadtgemeinde Freistadt wird innerhalb des Gemeindegebietes von Freistadt angeboten. Außerhalb dieses Gebietes ist der tägliche Transport der Kinder selbst zu organisieren.

  • Berechtigung

Der Kindergartentransport ist auf Basis der Richtlinien des Landes Oö. durchzuführen. Berechtigt zum Kindergartentransport sind jene Kinder, deren kürzester zumutbarer Fußweg vom Wohnsitz zum nächst gelegenen Kindergarten die Mindestdistanz überschreitet. Die Mindestdistanz wird von der Stadt Freistadt festgelegt. Falls mehrere Kinder die Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen und nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind jene Kinder zu transportieren, welche die weiteste Wegstrecke zum Kindergarten haben.

Ein Transport von Kindern ist jedoch – abweichend vom kürzest zumutbaren Weg – auch dann möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Freie Plätze im Bus.
  2. Keine zusätzlichen Sammelstellen.
  3. Keine zusätzliche Wegstrecke (Umweg).

Falls mehrere Kinder diese Voraussetzungen erfüllen gilt der Zeitpunkt der Anmeldung als Kriterium. Die Zusage darüber kann erst nach Routeneinteilung gegeben werden oder kann sich auch dann ergeben, wenn andere Kinder den zugesagten Sitzplatz nicht mehr in Anspruch nehmen.

  • Aufsichtspflicht

Eltern sowie obsorgeberechtigte Personen sind verpflichtet, ihr Kind zu und von den Sammelstellen zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen. Das Kind ist im Beförderungsmittel zu übergeben und von der Sammelstelle zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen.

  • An- und Abmeldung

Die schriftliche Anmeldung zum Kindergartentransport ist für das im September beginnende Kindergartenjahr bis Mai erforderlich. Die Zuteilung der Plätze bzw. Einteilung der Routen erfolgt jährlich auf Basis der Anmeldungen und soll über das Stadtgebiet den effizienten und effektiven Einsatz der Transportmittel sicherstellen. Eine Platzzuteilung im laufenden Kindergartenjahr ist nur bei freiem Platz auf der jeweiligen Route möglich. Während dem laufenden Kindergartenjahr werden keine neue Routen erstellt.

Die Abmeldung erfolgt automatisch mit Ende des Kindergartenjahres. Sofern die Abmeldung auf Wunsch der Eltern während des Jahres erfolgt, muss die Abmeldung rechtzeitig zum Monatsende unter Einhaltung einer 2-monatigen Abmeldefrist bekannt gegeben werden, zB eine Abmeldung am 10. März wird mit Ende Mai wirksam.

  • Sammelstellen

Die Sammelstellen werden so festgelegt, dass ein möglichst sicherer Weg sowie eine effiziente Durchführung des Kindergartentransports möglich sind.

Der Transport wird grundsätzlich nur vom bzw. bis zur definierten Sammelstelle durchgeführt. Sonderhalte am Fahrweg, auch ohne Umweg, sind nicht vorgesehen.

Der rasche Transport ist insbesondere durch folgende Vorgaben sicherzustellen:

  • Kindergartenkindern (und deren Eltern sowie obsorgeberechtigten Personen) ist eine einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zur Sammelstelle von 400 m zumutbar.
  • Örtliche Gegebenheiten (zB Vermeidung von Umkehr- und Rangierfahrten, Einfahren in Stichstraßen sowie Rückwärtsfahrten, usw.) werden bei der Festlegung der Sammelstellen berücksichtigt.
  • Die Sammelstellen werden entsprechend dieser Vorgaben konzentriert.
  • Sammelstellen werden jedes Jahr im Zuge der Erstellung des Routenplanes neu geplant.

  • Transportzeiten

Die Transportzeiten werden durch die Stadtgemeinde festgelegt und sind von Verfügbarkeit der Transportmittel (Busse vor und nach dem Schülertransport) abhängig. Die Abhol- und Bringzeit liegt cirka 7:15 – 08:20 Uhr am Morgen sowie 11:40 – 13:00 Uhr zu Mittag. Es wird versucht, Elternwünsche zur Transportzeit zu berücksichtigen, jedoch besteht kein Anspruch.

Durch tägliche Einflüsse im Straßenverkehr wird eine vereinzelte Verspätung toleriert.

  • Elternbeitrag

Der Elternbeitrag für den Kindergartentransport wird vom Gemeinderat in Form einer Pauschale festgelegt. Diese Pauschale ist unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung, Länge der Wegstrecke oder Anzahl der Kinder im Haushalt in gleicher Höhe zu bezahlen.