Startseite > Leben in Freistadt > Verkehr > Parken > Parkkarten
- Gültigkeit: ein oder max. zwei Jahre - Gebührenzone: Gebiet innerhalb der Stadtmauern von Freistadt (Innenstadt)
Bewohnerparkkarte:
- Kriterien für die Erteilung einer Bewohnerparkkarte:
a) Hauptwohnsitz des Antragstellers muss im Bereich der Gebührenzone sein. b) Der Personen- oder Kombinationskraftwagen muss auf den Antragsteller behördlich zugelassen sein. c) Der Antragsteller muss ein erhebliches persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe seines Wohnsitzes zu parken.
- Kosten:
Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt - für 1 Jahr: € 180,-- (€ 125,60 + € 14,30 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe) - für 2 Jahre: € 345,70 (2 x € 125,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 14,30 Bundesgebühr)
Unternehmerparkkarte:
- Kriterien für die Erteilung einer Unternehmerparkkarten:
a) Betriebsstandort in der Innenstadt b) Der Antragsteller muss ein erhebliches wirtschaftliches Interesse nachweisen. c) Der Antragsteller darf über keinen Miet- oder Privatparkplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebsstandortes verfügen. d) Pro Betrieb kann nur eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Die Pauschalvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 des OÖ. Parkgebührengesetzes beträgt - für 1 Jahr: € 300,-- (€ 245,60 + € 14,30 Bundesgebühr + € 40,10 Verwaltungsabgabe) - für 2 Jahre: € 585,70 (2 x € 245,60 + 2 x € 40,10 Verwaltungsabgabe + 1 x € 14,30 Bundesgebühr)
Die Gebühren für die Parkkarte sind bei Beantragung in bar zu entrichten.
Parkkarten können im Stadtamt Freistadt bei Ewald Niederberger im 1. Stock (Bauabteilung) beantragt werden.