Für Hundehalter: Termine für die Alltagstauglichkeits-Prüfung im Frühjahr

Hund an der Leine

Mehrere Veranstalter bieten im Frühjahr Termine für die Alltagstauglichkeitsprüfung an. ©shutterstock

Veranstalter: Tierschutzstelle Freistadt 

Prüferinnen: Barbara Kusche & Tamara Binder 

Prüfungsort: Tierheim Freistadt – Schwandtner Straße 28, 4240 Freistadt 

Kosten: Prüfung: 70€, Probeprüfung: 40€, Prüfung + Probeprüfung: 100€ 

Kontakt und Infos: Tamara Binder (0664/3486715) oder Barbara Kusche (0664/9285331) 

Anmeldung schriftlich mittels Formular unter alltagstauglichkeit@gmail.com 

Termine:             Prüfung: 19.Jänner, 23.März 2025

                               Probeprüfung: 09.März 2025

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Veranstalter: ÖRV HSV Freistadt

Infos über Termine, Trainingsmöglichkeit und Prüfungsablauf unter 0664/1066833 bei Rosi Roßgatterer.

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Veranstalter: SVÖ Freistadt – Trölsberg 

Prüferin. Sandra Mayr 

Prüfungsort: SVÖ Freistadt -Trölsberg, Trölsberg 9, 4240 Freistadt 

Kosten: Vorbereitungskurs: (5 Termine) 150€, Prüfung: 50€

Termine:             Vorbereitungskurs: je Samstagvormittag: 25.1, 01.02, 08.02, 15.02, 22.02

                               Prüfung: 01.03.2025

Im Vorbereitungskurs werden alle prüfungsrelevanten Inhalte erläutert und gemeinsam in entspannter Trainingsatmosphäre geübt. 

Wichtig: Das Ablegen bzw. Antreten zur Prüfung ist nur bei Teilnahme am Vorbereitungskurs möglich!


Seit 1. Dezember gelten folgende Neuerungen für Hundehalter:

  • Einteilung in große und kleine Hunde (40:20-Regel):
    Als „groß“ gilt ein Hund, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch. Halter von großen Hunden müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

  • Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen:
    Betrifft: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander. Für diese Rassen gilt ab dem 12. Lebensmonat eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Hundehalter müssen bestimmte Auflagen erfüllen und eine  Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

  • Besondere Auflagen für auffällige Hunde:
    Für auffällige Hunde, die aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Halter hat eine Zusatzausbildung zu absolvieren und muss eine verhaltensmedizinische Evaluierung durchführen lassen.

Alle Infos zum neuen Hundehaltegesetz unter www.sichermithund.at

14.01.2025