Sicher durch den Winter: Wichtige Informationen zum Winterdienst

Winterdienst


Wichtige Verkehrswege zuerst

Wir möchten darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass wir nicht alle Straßen und Gehwege gleichzeitig räumen können. Wichtige Verkehrswege haben Vorrang. Unsere Mitarbeiter erledigen ihre Räumdienste zwischen 4 und 22 Uhr nach exakt vorgegebenen Routen, die in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind.

Insgesamt 64 Straßenkilometer

Insgesamt hat unsere Bauhof-Mannschaft mit Unterstützung des Maschinenrings 64 Gemeinde-Straßenkilometer von Schnee und Eis zu befreien. Bundes- und Landesstraßen liegen im Aufgabenbereich der Straßenmeistereien.

Schnee nicht auf öffentlichen Straßen ablagern

Wir weisen darauf hin, dass es nicht gestattet ist, Schnee aus Hauszufahrten auf öffentliche Straßen zu schieben. Beim Abstellen von Fahrzeugen in engeren Straßen bitten wir darauf Acht zu geben, dass Räumfahrzeuge dadurch nicht behindert werden.

Pflichten der Anrainer

Außerdem weisen wir auf die Verpflichtungen von Bürgerinnen und Bürgern im Winterdienst gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung hin:

  • Eigentümer von Liegenschaften sind dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstückes zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen. 
  • Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
  • Die Eigentümer sind weiters dazu verpflichtet, ihre Dächer von Schneewechten und Eiszapfen zu befreien.

Wir bitten Sie, Ihre Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Gehwegen und Gehsteigen zurückzuschneiden. Das erleichtert die Arbeit beim Winterdienst und der Müllabfuhr und verbessert die Sicht im Straßenverkehr. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

27.12.2024