Freibad: Das sind die Regeln für den Badesommer

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das Bild zeigt das Freistädter Freibad.

Wir bitten unsere Badegäste im Freibad folgende Regeln zu beachten:

  • Laut Verordnung des Gesundheitsministers dürfen nur geimpfte, getestete und genesene Personen eingelassen werden. Wir ersuchen Sie, Ihren 3-G-Nachweis und einen Ausweis bereitzuhalten und an der Kassa vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen und benötigen keinen Nachweis.
  • Bitte halten Sie einen Mindestabstand von einem Meter ein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • In Innenräumen ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen davon sind die Duschanlagen.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die allgemeinen Hygieneempfehlungen.

Öffnungszeiten

Das Freibad hat bei Badewetter wochentags von 10 bis 19 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während der Sommerferien von 9 bis 20 Uhr geöffnet. 

Die Erlebnisanlage verfügt über ein 25 Meter langes Schwimmbecken, ein Erlebnisbecken mit Bodensprudler und Massagebank sowie ein Kinderbecken mit Spielplatz. Dank der 47 Meter langen Rutsche, zwei Sprungtürmen (1 und 3 Meter) und dem Beachvolleyball-Platz kommt bei Groß und Klein im Freistädter Erlebnisbad bestimmt keine Langeweile auf.

Bei Freibadbetrieb ist auch das Solarium geöffnet, die Sauna bleibt bis auf Weiteres wegen Corona geschlossen.

Wir wünschen viel Spaß im kühlen Nass!

02.06.2021