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Ab 1. 1. 2025 - Zusätzlich ist für die Bereitstellung sowie die laufende Wartung und Instandhaltung der Wasserzähler eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Diese beträgt je Vierteljahr für Wasserzähler mit einer Durchflussstärke pro Stunde bis 7 m³ € 4,80 von 7 bis 20 m³ € 9.55 von 20 bis 30 m³ € 19,40 von 30 bis 50 m³ € 23,15 bei Verbundzählern mit Nenngröße bis 50 mm € 95,90 von 50 bis 80 mm € 119,90 über 80 mm € 174,45.