Kanalbenützungsgebühr 2025

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt5,0365 € m³
inkl. MWSt5,5401 € m³

Zuständig

  • Reindl Martin (Leiter Finanzabteilung, Geschäftsführer Freistädter Kommunalbetriebe GmbH)

Ab 1. 1. 2025 - Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben verbrauchsabhängig Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Im Standardfall wird dieser Wert aus dem Wasserverbrauch errechnet, wobei auch Brauchwasserzähler miteinbezogen werden.