Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Ab 1. 1. 2025 - Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben verbrauchsabhängig Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Im Standardfall wird dieser Wert aus dem Wasserverbrauch errechnet, wobei auch Brauchwasserzähler miteinbezogen werden.