Gestaltungssatzungen

Richtlinien für Werbemaßnahmen in der Innenstadt

Um das einzigartige Erscheinungsbild unserer historischen Altstadt zu erhalten, hat der Gemeinderat Richtlinien für das Anbringen von Werbemaßnahmen an den Außenfassaden der Innenstadthäuser beschlossen. 

Werbeeinrichtungen (zB Schilder, Ausleger in den Straßenraum, Schriftzüge) sind genehmigungspflichtig. Sie müssen bei der Gemeinde beantragt und vom Kulturausschuss genehmigt werden (Ausleger zusätzlich von der Bauabteilung).

Die Vorgaben sind im Bebauungsplan Altstadt - Gestaltungssatzungen festgeschrieben. Hier finden Sie die Richtlinien zum Download inkl. anschaulicher Beispiele:

Gestaltungssatzungen.pdf herunterladen (2.19 MB)

Hier einige wichtige Grundsätze:

- Beschriftungen/Schilder sollen max. 30 cm Gesamthöhe aufweisen.
- Schriften sollen an die Wand gemalt, als Einzelbuchstaben gesetzt oder auf ein Steckschild gemalt bzw. geschnitten werden.
- Starke Kontraste und Signalfarben sind zu vermeiden.
- Selbstleuchtende Schilder und Leuchtkästen sind nicht gestattet, eine externe Beleuchtung mit Strahlern ist möglich.

Antragsformular

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und retournieren Sie es an post@freistadt.ooe.gv.at.

Antragsformular.pdf herunterladen (0.15 MB)

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu den Richtlinien haben, hilft Ihnen gerne unser Kulturstadtrat Klaus Fürst-Elmecker, telefonisch erreichbar unter 0699 / 13 64 37 56.