Jetzt Heizkostenzuschuss im Bürgerservice beantragen - Antragsfrist läuft noch bis 28. April

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DAs Bild zeigt ein Schwein und zwei Stapel mit Münzen auf einem Heizkörper.

Der Heizkostenzuschuss kann von 1.2. bis 31.3.2024 beantragt werden. © shutterstock

Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2022/23 beträgt einmalig 200 Euro und gebührt Personen/Familien mit niedrigem Nettoeinkommen und Hauptwohnsitz in OÖ.

Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen folgende Beträge nicht überschreitet:

  • für Alleinstehende: 1.200 Euro
  • für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro

In folgenden Fällen erhöht sich die Einkommensgrenze um den entsprechenden Betrag:

  • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: 390 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49

Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022. 

Das Antragsformular ist im Bürgerservice im Rathaus erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Antragsformular Heizkostenzuschuss.pdf herunterladen (0.44 MB)

Die Anträge können im Bürgerservice des Rathauses abgegeben werden. 

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss endet am 28. April 2023.

22.12.2022