Gesetzliche Grundlage: OÖ Straßengesetz 1991 i.d.F. LGBl.82/1997. Dieses Gesetz verlangt, dass die Hausnummerntafeln in einer Gemeinde gleich und einheitlich ausschauen.
Die Hausnummerntafeln werden in einer Sammelbestellung vom Stadtamt Freistadt angekauft und werden bei Bezug des Wohnhauses ausgegeben.