Hausnummerierung

Gesetzliche Grundlage: OÖ Straßengesetz 1991 i.d.F. LGBl.82/1997. Dieses Gesetz verlangt, dass die Hausnummerntafeln in einer Gemeinde gleich und einheitlich ausschauen.

Die Hausnummerntafeln werden in einer Sammelbestellung vom Stadtamt Freistadt angekauft und werden bei Bezug des Wohnhauses ausgegeben.

Zuständig