Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ

Fernpendlerinnen und Fernpendler im Sinne dieser Richtlinien sind Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung (Abs. 2) zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 Kilometer beträgt.

Formulare