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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Wenn Sie einen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder gesetzlich zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe im Fundbüro verpflichtet.
Achtung: Die Polizei ist kein Fundbüro! Ausnahme: Wenn Sie Waffen, Sprengmittel oder Kriegsmaterial finden, kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei.
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf einen Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes. Bei verlorenen Gegenständen sind das 10 Prozent (bei einem Wert bis 2.000 Euro). Wird der Fundgegenstand nach einem Jahr nicht abgeholt, hat der Finder Anspruch darauf.
1. Unter www.fundamt.gv.at können Sie online nach Ihrem verlorenen Gegenstand suchen. Hier können Sie auch eine Verlustmeldung erstellen. Sie werden dann von der zuständigen Fundbehörde verständigt, sobald Ihr Gegenstand abgegeben wurde.
2. Kommen Sie direkt zu uns ins Bürgerservice. Unsere MitarbeiterInnen helfen Ihnen gerne bei der Suche Ihres Verlustgegenstandes.
244 ehrliche Finder haben sich im vergangenen Jahr in unserem Fundbüro im Bürgerservice (Rathaus, 1. Stock) gemeldet. Zu den häufigsten Fundgegenständen zählen Schlüssel und Geldbörsen. Aber auch Gitarren, Drohnen und Hemden befinden sich in unserer „Schatzkammer“. 111 Personen haben sich ihre verlorenen Gegenstände abgeholt. Viele warten nach wie vor auf ihre Besitzer.
1. 38x Schlüssel
2. 26x Geldbörse
3. 19x Geldbeträge
4. 18x Schlüsselbund
5. 16x Handy
Unser Team im Bürgerservice unterstützt Sie bei der Suche verlorener Gegenstände.
02.03.2023