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Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Verkehrsflächenbeitrag)
Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung beziehungsweise Genehmigung einer Bauanzeige (Baufreistellungsvermerk) ist – sofern die Verkehrsfläche bereits errichtet ist – ein Verkehrsflächenbeitrag zu leisten. Ist die Verkehrsfläche zum Zeitpunkt der Baubewilligung beziehungsweise des Baufreistellungsvermerkes noch nicht fertiggestellt, ist der Beitrag bei deren Errichtung fällig.
Ermittlung der Beitragshöhe:
Quadratwurzel aus der Grundstücksgröße = anrechenbare Frontlänge jedoch
mal 3 Meter anrechenbare Fahrbahnbreite (unabhängig von der tatsächlichen Breite) mal Einheitssatz derzeit 95,00 Euro
- 60 % Ermäßigung (Der Verkehrsflächenbeitrag ermäßigt sich um 60 % wenn die Baubewilligung erteilt wird, für den Neu-, Zu- und Umbauten von
Berechnungsbeispiel:
Grundstücksgröße 1000 m2
Wurzel aus 1.000 m2 = 31,62 m mal 3,0 m mal 95,00 = Euro 9.011,70- 60 % Ermäßigung 5.407,02Euro 3.604,68
Ist die öffentliche Verkehrsfläche zum Zeitpunkt der Vorschreibung in der Weise errichtet, dass zunächst nur der Tragkörper hergestellt wurde, darf der Beitrag anlässlich der Erteilung der Baubewilligung, Genehmigung einer Bauanzeige (Baufreistellungsvermerk) oder der Errichtung des Tragkörpers nur bis zu 50 % vorgeschrieben werden. Der ausständige Rest ist anlässlich der Fertigstellung vorzuschreiben.