Verkehrsflächenbeitrag

Zuständig

Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Verkehrsflächenbeitrag)

Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung beziehungsweise Genehmigung einer Bauanzeige (Baufreistellungsvermerk) ist – sofern die Verkehrsfläche bereits errichtet ist – ein Verkehrsflächenbeitrag zu leisten. Ist die Verkehrsfläche zum Zeitpunkt der Baubewilligung beziehungsweise des Baufreistellungsvermerkes noch nicht fertiggestellt, ist der Beitrag bei deren Errichtung fällig. 

 

Ermittlung der Beitragshöhe:

Quadratwurzel aus der Grundstücksgröße = anrechenbare Frontlänge
 jedoch

  1. bei land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücken sowie bei Grundstücken, die entsprechend einer Grünland-Sonderausweisung im Sinn des § 30 Absatz 3 oder 4 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 genutzt werden, höchstens 40 m, sofern letztere nicht unter Z. 2 fallen
  2. bei betrieblich genutzten Grundstücken
    • mit einer Fläche bis 2.500m2 höchstens 40m
    • mit einer Fläche von mehr als 2.500m2 bis 5.000m2 höchstens 50 m
    • mit einer Fläche von mehr als 5.000m2 bis 10.000m2 höchstens 60 m
    • mit einer Fläche von mehr als 10.000m2 bis 20.000m2 höchstens 80 m
    • mit einer Fläche von mehr als 20.000m2 höchstens 120 m

mal 3 Meter anrechenbare Fahrbahnbreite (unabhängig von der tatsächlichen Breite)
 mal
 Einheitssatz derzeit 95,00 Euro 

- 60 % Ermäßigung
 (Der Verkehrsflächenbeitrag ermäßigt sich um 60 % wenn die Baubewilligung erteilt wird, für den Neu-, Zu- und Umbauten von

  1. Gebäuden, die nach wohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen gefördert werden oder wurden
  2. Kleinhausbauten
  3. Gebäuden, die gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken dienen
  4. Gebäuden von Klein- oder Mittelbetrieben sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

 

Berechnungsbeispiel:

Grundstücksgröße 1000 m2 

Wurzel aus 1.000 m2 = 31,62 m mal 3,0 m mal 95,00 = Euro 9.011,70
- 60 % Ermäßigung  5.407,02
Euro 3.604,68

Ist die öffentliche Verkehrsfläche zum Zeitpunkt der Vorschreibung in der Weise errichtet, dass zunächst nur der Tragkörper hergestellt wurde, darf der Beitrag anlässlich der Erteilung der Baubewilligung, Genehmigung einer Bauanzeige (Baufreistellungsvermerk) oder der Errichtung des Tragkörpers nur bis zu 50 % vorgeschrieben werden. Der ausständige Rest ist anlässlich der Fertigstellung vorzuschreiben.