Geburt

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern

allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde(n) dieser Ehe(n) und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe(n).

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Zuständig