Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde(n) dieser Ehe(n) und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe(n).
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