Benützung öffentlichen Gutes

Zuständig

Der Gemeinderat der Stadt Freistadt hat in seiner Sitzung am 11. Dez. 2023 beschlossen, für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes und des darüber befindlichen Luftraumes ein Entgelt nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen zu erheben. -> Siehe Vorordnungen/Richtlinien

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